Vorsorgevollmacht
Ich berate Sie umfassend zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung, insbesondere bei deren Erstellung, Prüfung und Widerruf.
Viele Menschen gehen davon aus, dass sie im Notfall, falls Sie aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder aus sonstigen Gründen handlungsunfähig sind, durch den Ehepartner, die Angehörigen bzw. die Kinder automatisch vertreten werden. Das ist nach dem deutschen Recht nicht so. Es gibt nämlich keine gesetzliche Stellvertretung für Ehepartner, Angehörige oder Kinder. Im Notfall darf der Arzt aufgrund seiner Verschwiegenheitsverpflichtung weder Informationen über Krankheiten weitergeben, noch ggf. bestimmte Behandlungen ausführen.
Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht haben, wird in einem solchen Fall ein Betreuungsverfahren bei Gericht eingeleitet, um die erforderliche Zustimmung, die Sie nicht mehr erteilen können, zu ersetzen. Sie erhalten in einem derartigen Fall entweder einen Angehörigen als Betreuer oder eine völlig fremde Person. Dies alles können Sie verhindern, wenn Sie schon jetzt eine Vorsorgevollmacht erstellen.
Es gibt viele Arten von Vorsorgevollmachten, die im Internet erhältlich sind, ohne dass Sie Ihnen in der konkreten Situation wirklich helfen. Die Vorsorgevollmacht muss auf Ihre Person und auf Ihre Lebensbedürfnisse angepasst sein und sollte so aufgebaut werden, dass ein Missbrauch verhindert wird.
Eine besondere Bedeutung hat die Vollmacht für Unternehmer, die oftmals in der Erteilung der Vollmacht durch Gesellschafterverträge eingeschränkt werden.
Über die Homepage können Sie telefonische Beratungstermine mit der Rechtsanwältin Gomeier, die auf diesem Gebiet spezialisiert ist, vereinbaren. Notare sind ebenfalls befugt, Vorsorgevollmachten zu erstellen. Eine Vollmacht muss aber nicht notariell erstellt werden.
Für Fragen und Anregungen zu diesem Thema steht Ihnen Rechtsanwältin Gomeier gerne zur Verfügung.